Gemeindevertretung am 20.02.2023

Memo aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.02.2023 im Bürgersaal in Schildow.

TOP 01 – Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt sowohl die Beschlussfähigkeit als auch die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest.

TOP 02 – Informationen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung (GV)

Die Fraktion der FDP stellt einen Antrag über den Ausbau der Ladestruktur im Mühlenbecker Land. Dieser Antrag wird in der kommenden Sitzung mit eingebracht.

In einem Schreiben der regional zuständigen Ortsgruppe des ADFC wird die Umsetzung des Interkommunalen Verkehrskonzeptes gefordert. Dieses Thema wird in der nächsten GV-Sitzung und in den zuständigen Ausschüssen thematisiert.

Die Vorsitzende fragt, ob die Sitzungsmitglieder dem POK Herz, verantwortlicher Revierpolizist, und Frau Wolf, zuständige Schulleiterin der Grundschule in der Franz-Schmidt-Str./Schildow, unter dem TOP 08 ein Rederecht eingeräumt wird. Dem Rederecht wurde mehrheitlich zugestimmt.

TOP 03 – Informationen des Bürgermeisters

Der Bürgermeister bezieht sich auf ein Schreiben eines Anwohners an die Kommunalaufsicht, in dem unter anderem die Arbeitsweise der Verwaltung kritisiert wurde und um eine externe Überprüfung gebeten wurde. Die externe Überprüfung ergab jedoch keine Beanstandungen bzw. Unstimmigkeiten

Der Bürgermeister weist in diesem Zusammenhang auch auf die Notwendigkeit der Optimierung der Verwaltungsarbeit hin, bezieht sich hierbei auf das Problem der momentanen Personalausstattung und in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit einer zukünftigen „Verwaltungs-Fusion“ mit der Nachbargemeinde Glienicke/Nordbahn. Kleine Verwaltungseinheiten, wie im Mühlenbecker Land, sind auf Dauer nicht mehr effizient. Erst ab 30.000 Einwohner ist ein „wirtschaftliches“ Arbeiten möglich und somit eine Fusion auch sinnvoll. 

TOP 04 – Einwohnerfragestunde

Die Ortsvorsitzende der FDP bezieht sich auf die Anfrage bezüglicher des Ausbaus der Ladeinfrastruktur, da die Ausstattung im Mühlenbecker Land diesbezüglich eher suboptimal zu betrachten wäre und bezieht sich dabei auf den TOP 16 dieser Tagesordnung. Dieses Thema könnte dann im Nachgang unter anderem zukünftig auch durch den zu „installierenden“ Mobilitätsmanager umgesetzt werden. 

Eine Anwohnerin bezieht sich auf eine Petition hinsichtlich des Zustandes der „Straße am Fließ“. Sie kritisiert, dass sie in dieser Angelegenheit seit drei Jahren noch keinen Rückläufer auf ihre Anfragen von der Verwaltung bekam, zumal die Verwaltung im Rahmen ihrer „Verkehrs- und Sicherungspflicht“ noch nicht tätig geworden ist. 

Sie kritisiert das behindernde Parken in der Kastanienallee, das von der Verwaltung offensichtlich „geduldet“ wird. Diesem Umstand kann wegen aktueller Personalknappheit bei der Verwaltung nur bedingt entgegnet werden. 

Hinsichtlich des weiteren Verfahrens „Bauvorhaben Parkhaus am S-Bahnhof Mühlenbeck-Mönchmühle“ wäre die Verwaltung nicht bereit, mit ihr in einen Dialog „einzutreten“. 

Eine von ihr vorgeschlagene alternative Parkhaus-Variante am Berufs-Förderungs-Werk in Mühlenbeck wurde seitens der Verwaltung wegen der insgesamt suboptimalen Lage negiert. 

Ein entsprechender Bauantrag für das Parkhaus am S-Bahnhof wurde aber seitens der Verwaltung bereits gestellt. 

Der Vorschlag, einen amtlichen Mitteilungskasten am S-Bahnhof wegen der starken Frequentierung zu installieren, wird durch die Verwaltung geprüft. 

Ein Anwohner kritisiert den Umstand, dass der zukünftige Datenschutzbeauftragte aus dem „eigenen Haus“ käme. Der Einsatz eines verwaltungsexternen Mitarbeiters wäre zielführender. 

Die Erhebung der Kitagebühren wurde, mangels einer seit Januar dieses Jahres fehlenden Rechtsgrundlage, kritisch angemerkt. Seitens der Verwaltung ist man an einer einvernehmlichen Klärung „dran“.

TOP 05 – Einwendungen gegen den öffentlichen Teil der Niederschrift vom 28.11.2022

Eine Formulierung hinsichtlich des Erschütterungsgutachtens wurde moniert und wird entsprechend geändert.

TOP 06 – Änderungsanträge zur Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung 

Die Tagesordnung wurde bestätigt.

TOP 07 – Antrag der Fraktion SPD: Verkehrsberuhigung an der vorhandenen Querung vor dem Hort bzw. der Kita in der Franz-Schmidt-Straße in Schildow

Der zuständige Revierpolizist erörtert ausführlich die momentane Verkehrssituation und gibt einen eindrucksvollen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten, dem rücksichtslosen Verkehrsverhalten der Eltern entgegenzuwirken. Sowohl die Geschwindigkeiten als auch das verkehrswidrige Parken und die Rücksichtslosigkeit sind inakzeptabel und nicht mehr hinnehmbar. Die Verhaltensweisen bleiben sogar unverändert, trotz der Polizeipräsenz vor Ort. 

Der Einsatz von Schülerlotsen ist nicht zielführend, da lediglich Schülerinnen und Schüler ab der 6. Klasse eingesetzt werden können/dürfen und im Vorfeld eine 3-wöchige Ausbildung zu absolvieren haben Anstehende Schulabgänge implizieren eine starke Fluktuation und eine geringe Bereitschaft/Resonanz bei den Schülerinnen und Schülern lassen dieses Vorhaben unter Umständen schon im Keime ersticken. Darüber hinaus ist es bei den teilweise sehr aggressiven Verhaltensweisen der Eltern vor Ort nicht vertretbar, Kinder/Jugendliche einzusetzen. 

Eine Möglichkeit der Verkehrsberuhigung bestünde in der Fahrbahnverengung durch die Installation (auch mobil) von „Gehwegnasen“. Dieser Aspekt wurde im Teilnehmerkreis sehr ausführlich diskutiert und erörtert. 

Der Einsatz besagter Verkehrsnasen stieß beispielsweise in Hohen Neuendorf auf eine sehr breite, positive Resonanz. Es bestünde durch den Einsatz mobiler Einsatznasen die Möglichkeit, deren Effektivität vorerst probeweise zu erfassen. 

Die Einrichtung eines Zebrastreifens „verbietet“ sich aus straßenverkehrstechnischen Gründen. 

Der Teilnehmerkreis verständigte/einigte sich auf den „Ursprungsantrag“ der SPD-Fraktion und wurde mit 13 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen angenommen.

TOP 08 – Antrag von Gemeindevertretern: Abänderung des Beschlusses der der GV vom 08.05.2017 (Beschluss Nr. III/0469/17/22) Erweiterung, Instandhaltung und Instandsetzung von Spielplätzen

Es besteht kein Erörterungsbedarf, der Antrag wurde einstimmig angenommen.

TOP 09 – Benennung eines Stellvertreters im Zweckverband „Fließtal“

Für die Funktion des Stellvertreters für Herrn Mario Müller stellen sich Herr Hans-Jörg Braun und Herr Steffen Brück zur Wahl.

Abstimmungsergebnis: Hans-Jörg Braun: 7 Stimmen, Steffen Brück: 11 Stimmen.

Auf Vorschlag des Bürgermeisters einigte man sich auf die Festlegung des 1. Stellvertreters, Herrn Steffen Brück, und des 2. Stellvertreters, Herrn Hans-Jörg Braun.

TOP 10 – Partnerschaftsvertrag mit der Gemeinde Cassano delle Murge

Die Abstimmung ergab 18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen

TOP 11 – Information zum Entwurf der Gestaltungssatzung

Der Teilnehmerkreis nimmt den Entwurf zur Kenntnis.

TOP 12 – 10. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Mühlenbecker Land (Straßenreinigungssatzung)

Es bestand kein Diskussionsbedarf, die Abstimmung ergab 21 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

TOP 13 – Beschluss geprüfter Jahresabschluss

Es bestand kein Diskussionsbedarf, die Abstimmung ergab 18 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen.

TOP 14 – Entlastung des Bürgermeisters

Es bestand kein Diskussionsbedarf, die Abstimmung ergab 17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen.

TOP 15 – Bestellung Datenschutzbeauftragter

Anfrage aus dem Gremium: Warum wurde kein externer Mitarbeiter eingesetzt? Kein weiterer Diskussionsansatz.

Die Abstimmung ergab 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen.

TOP 16 – Beteiligung bei der Einstellung eines interkommunalen Mobilitätsmanagers im Rahmen des IKVK für die Gemeinden Mühlenbecker Land, Glienicke/Nordbahn, Birkenwerder bei der Stadt Hohen Neuendorf

Es bestand kein Diskussionsbedarf, die Abstimmung ergab 18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.

TOP 17 – Einstellung des B-Planverfahrens GML Nr. 41 „Strand- und Gesundbad Rahmersee“ sowie Einstellung der Verfahrensfortführung unter der Bezeichnung GML Nr.41-1 „Strandbad Rahmersee“.

Es bestand kein Diskussionsbedarf, die Abstimmung ergab 22 Ja-Stimmen.

TOP 18 – Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan GML Nr. 41-2 “Verbindung des Strandbads Rahmersee mit dem Ortsteil Zühlsdorf“, OT Zühlsdorf

Es bestand kein Diskussionsbedarf, die Abstimmung ergab 22 Ja-Stimmen.

TOP 19 – Änderung des Änderungsbereiches der FNP-Änderung Schildow für den Geltungsbereich des Bebauungsplans GML Nr. 44 „Neubau Vorplatz am Haltepunkt Schildow-Mönchmühle im Bereich Mühlenbecker Str.

Es bestand kein Diskussionsbedarf, die Abstimmung ergab 20 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen..

TOP 20 – Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans GML Nr. 44 „Neubau Vorplatz am Haltepunkt Schildow-Mönchmühle im Bereich Mühlenbecker Str.“, OT Schildow

Es bestand kein Diskussionsbedarf, die Abstimmung ergab 19 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen..

TOP 21 – Auslegungs- und Billigungsbeschluss Entwurf der Änderung des FNP Schildow für den G-Bereich B-Plan GML Nr. 44 „Neubau Vorplatz am Haltepunkt Schildow-Mönchmühle im Bereich Mühlenbecker Str.“, OT Schildow

Es bestand kein Diskussionsbedarf, die Abstimmung ergab 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen.

TOP 22 – Auslegungs- und Billigungsbeschluss Entwurf B-Plan GML Nr. 44 „Neubau Vorplatz am Haltepunkt Schildow-Mönchmühle im Bereich Mühlenbecker Str.“, OT Schildow

Es bestand kein Diskussionsbedarf, die Abstimmung ergab 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen.

TOP 23 – Änderung des Änderungsbereiches der FNP-Änderung Mühlenbeck für den Geltungsbereich des Bebauungsplans GML Nr. 45 „Neubau Vorplatz am Haltepunkt Mühlenbeck“

Es bestand kein Diskussionsbedarf, die Abstimmung ergab 19 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen.

TOP 24 – Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans GML Nr. 45 „Neubau Vorplatz Haltepunkt Mühlenbeck“, OT Mühlenbeck

Es bestand kein Diskussionsbedarf, die Abstimmung ergab 11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen.

TOP 25 – Auslegungs- und Billigungsbeschluss zum Entwurf der Änderung Flächennutzungsplan Mühlenbeck für den Geltungsbereich B-Plan GML Nr. 45 „Neubau Vorplatz am Haltepunkt Mühlenbeck“, OT Mühlenbeck

Es bestand kein Diskussionsbedarf, die Abstimmung ergab 16 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.

TOP 26 – Auslegungs- und Billigungsbeschluss Entwurf B-Plan GML Nr. 45 „Neubau Vorplatz am Haltepunkt Mühlenbeck“, OT Mühlenbeck

Es bestand kein Diskussionsbedarf, die Abstimmung ergab 16 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.

TOP 27 – Einleitungsbeschluss zur Änderung des FNP Schönfließ für eine geplante Aufforstungsfläche im Rahmen des B-Planverfahrens GML Nr.51 „Wohnbebauung und Wald nördlich Triftweg“, OT Schildow

Es bestand kein Diskussionsbedarf, die Abstimmung ergab 21 Ja-Stimmen. 

TOP 28 – Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses GML Nr. 51 „Wohnbebauung und Wald nördlich Triftweg“, OT Schildow

Es bestand kein Diskussionsbedarf, die Abstimmung ergab 21 Ja-Stimmen. 

TOP 29 – Auslegungs- und Billigungsbeschluss Entwurf B-Plan GML Nr. 21a „Wohnen am Gutspark“, OT Schönfließ

Es bestand kein Diskussionsbedarf, die Abstimmung ergab 14 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen.

TOP 30 – Endbericht des Achsenentwicklungskonzepts Pankow-Wandlitz

Im Teilnehmerkreis wurde angemerkt, dass dieser Bericht das Mühlenbecker Land wenig tangiert und somit auch wenig informativ ist.

TOP 31 – Behandlung von Anfragen der Gemeindevertreter

Es wird angeregt, seitens der Gemeindeverwaltung das Bahnhofsgebäude in Schildow käuflich zu erwerben. Mieter dieses Objektes ist ein Steinmetzbetrieb, der nicht rausgeklagt werden kann (Eigentum bricht keine Miete), insofern müsste, in Absprache mit dem Steinmetz, ein adäquates Ausweichgelände für diesen Betrieb ermittelt werden. 

Es wird beantragt, für die Kita „Heidekrautbahn“ eine entsprechende Wandisolierung zu installieren, da in den vergangenen Sommermonaten in diesem Gebäude exorbitant hohe Temperaturen vorherrschten.

Hinsichtlich des Altersheims in Schildow wird weiterhin über den Weiterentwicklungsstand öffentlich und transparent berichtet. Allerdings sei der Hinweis erlaubt, dass die Gemeinde nicht der Bauherr ist. 

Momentan gibt es keine Informationen darüber, welche Absichten der neue Eigentümer des Technikhofes in bautechnischer Hinsicht mit diesem Objekt verfolgt. 

TOP 32 – Informationen aus den Ausschüssen und Verbänden

Keine Informationen.

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